Was braucht Mensch im Monat, für ein Leben in Würde? Dieselbe Frage stellt sich auch für den Mindestlohn oder die Grundsicherung im Alter oder beim heutigen ALG2. BAFÖG-Empfänger*innen kommen da ins Schwärmen 
Darüber gab und gibt es unzählige Diskussionen und Meinungen.
Die Lösung: Pfändungsfreigrenze nach § 850c der Zivilprozessordnung.
Ab 1. Juli 2025 wären das mindestens 1560,00 Euro monatlich!
Dieselben Sozialpolitiker*innen und Wirtschafts-Expert*innen, die ansonsten Erwerbslosen, Student*innen, Rentner*innen oder Mindestlohnempfänger*innen nicht die frische Tomate zu den Billignudeln gönnen, sind bei den Pfändungsschutzgrenzen merkwürdigerweise in der Lage vernünftige Werte zu definieren.
Warum? Da geht es um Schulden, die zurückgezahlt werden sollen. Pfändet man Durchschnittsverdiener*innen zu viel oder alles, verlieren sie ja die Lust auf ihren Job.
Bei der Pfändungsfreigrenze ist auf einmal unstrittig, wie hoch ein Einkommen sein sollte, was Mensch im Monat zum Leben braucht.
Quellen:
Der neue Thomé Newsletter
Neue Pfändungstabelle 2025